Finanzen
Macht man sich Gedanken, daß es doch eigentlich ganz schön
wäre, wenn es auch beim örtlichen Studierendenwerk Mahlzeiten aus
kontrolliert biologischem Anbau (kbA) oder Fleisch aus artgerechter Tierhaltung
gäbe, und begibt man sich daraus folgend voller Tatendrang zur/m
Mensaleiter/in, kommt spätestens bei Vergleichen mit anderen
(fortgeschritteneren) Mensen der Einwand, dort hätte man ja auch ein
vollkommen anderes Finanzierungssystem und hier wäre so etwas gar nicht
möglich. Für den Moment bietet der folgende Artikel einen groben
Überblick über verschiedene Finanzierungsarten.
Es gibt im wesentlichen zwei Finanzierungsmodelle: 1.) das
Defizitausgleichssystem, das es bis vor einigen Jahren wohl
ausschließlich gab und 2.) die Festbetragsfinanzierung.
1. Defizitausgleichssystem: Abgesehen vom Essensabgabepreis kommen alle
Einnahmen aus dem Landestopf, und zwar nach Bedarf. Mit dem vom Landtag
verabschiedeten Haushaltsposten liegt zwar ein Gesamtfinanzrahmen vor, die
Verteilung der Mittel ist jedoch variabel.
2. Festbetragsfinanzierung: Sie wurde seit einigen Jahren von immer mehr
Ländern eingeführt. Es legt allgemein feste Zuschußbeträge
für bestimmte Faktoren fest, welche von Land zu Land verschieden sein
können. Zwischen diesen beiden Extremen gibt es noch Zwischenstufen. So
haben die beiden Nordlichter Schleswig-Holstein und Hamburg mit jeweils einem
Studierendenwerk einen institutionellen Zuschuß, welcher dem
Studierendenwerk für den Bereich Mensa zur Verfügung gestellt wird,
die Geldverteilung selber ist nicht festgeschrieben. Sachsen hingegen hat zwar
eine Festbetragsfinanzierung, allerdings wird die Zuschußhöhe
jährlich neu festgelegt, um Defizite ausgleichen zu können. (Die
jeweiligen Unterschiede und, wenn bekannt, die Höhe der Zuschüsse,
sind der nebenstehenden Tabelle zu entnehmen.)
Vergleiche zwischen den einzelnen Systemen sind allerdings sehr kritisch
anzustellen, denn die Bedingungen sind von Ort zu Ort sehr verschieden.
Außerdem muß davon ausgegangen werden, daß einige der
befragten Stellen kein Interesse hatten, vorhandene Zahlen zu nennen.
Auf welche Faktoren kommt es an?
* baulicher Zustand der Mensa sowie Alter und Art der Küchentechnik
* Anzahl der Essensausgabestellen
* Auslastungszustand der Mensa
* Produktionsort des Essens (Transport zur Mensa)
* Anzahl ausgegebener Mahlzeiten je Student/in und Jahr (siehe "Studentenwerke
in Zahlen")
* Höhe des Essensabgabepreises (siehe "Studentenwerke in Zahlen")
* Dauer der Öffnungszeiten; (wenig Betrieb hält die Fixkosten fast
konstant, bringt aber weniger Einnahmen). PH- und FH-Mensen haben meist
kürzer geöffnet als Uni-Mensen.
* Personalausstattung, Anteil der Teilzeitkräfte
* Einrechnung der Betriebskosten (Personal und Energie)
Niedersachsen ist übrigens das einzige Bundesland, in dem die Finanzierung
gesetzlich fixiert ist.
Zurück zur Mensa-Übersicht