Das Studierendenwerk - die unbekannte Struktur

  1. Das Studierendenwerk - die unbekannte Struktur
  2. Musteranträge zur Ökologisierung der Mensen für die Gremien der Studierendenwerke

Immer wieder wichtig
ist die Arbeit in den Gremien
der Studierendenwerke!


Die Mitgliedschaft in den Aufsichtsgremien der Studierendenwerke ist fast die Bedingung für die Durchsetzung Eurer Forderungen. Hier könnt Ihr direkt mitreden und "müßt" ernstgenommen werden: Je nach Bundesland heißen diese Institutionen meist Verwaltungsrat als Beratungsgremien und Verwaltungsausschuß bzw. Vorstand als Aufsichtsratsgremium. Um Euch den Struktur"wust" ein wenig zu vereinfachen, könnt Ihr Euch hier einen Überblick über die Zusammensetzung der einzelnen Gremien in den verschiedenen Bundesländern verschaffen. Geregelt wird dieses in den von den Ländern verfaßten einzelnen Studierendenwerksgesetzen. Wenn Ihr noch genaueres erfahren wollt, bleibt Euch nichts anderes übrig, als die entsprechenden Gesetzesauszüge der jeweiligen Länder zu lesen (sind nur ca. 3 DIN A5 Seiten). Ihr könnt sie direkt bei den Studierendenwerken anfordern oder in jeder Hochschulbibliothek einsehen. Normalerweise werden die studentischen Mitglieder von den Studierendenparlamenten der entsprechenden Hochschulen gewählt. Also haltet Euch ran!

Studierendenwerksgremien verschiedener Bundesländer


Die drei "Hauptorgane" der Studierendenwerke sind der Verwaltungsrat, der Vorstand und der oder die Geschäftsführer/in. In einigen Ländern heißen die Organe etwas anders oder es gibt nur zwei, aber im Prinzip sind alle Studierendenwerke ähnlich aufgebaut.
Baden-Württemberg      Vertreter/innen-versa  Verwaltungsrat         Geschäftsführer/in     
                       mmlung                                                               
Bayern                 Vertreter/innen-versa  Verwaltungsrat         Geschäftsführer/in     
                       mmlung                                                               
Berlin                 Verwaltungsrat         Vorstand               Geschäftsführer/in     
Brandenburg            Verwaltungsrat                                Geschäftsführer/in     
Bremen                 Verwaltungsrat         Vorstand               Geschäftsführer/in     
Hamburg                Verwaltungsrat         Vorstand               Geschäftsführer/in     
Hessen                                        Vorstand               Geschäftsführer/in     
Meckl.-Vorpommern      Verwaltungsrat         Vorstand               Geschäftsführer/in     
Niedersachsen          Verwaltungsrat         Vorstand               Geschäftsführer/in     
Nordrhein-Westfalen    Verwaltungsrat         Verwaltungsausschuß    Geschäftsführer/in     
Rheinland-Pfalz        Verwaltungsrat                                Geschäftsführer/in     
Saarland               Mitglieder/innen-vers  Verwaltungsrat         Vorstand                  
                       ammlung                                       
Geschäftsführer/in Sachsen Vertreter/innen-versa Verwaltungsrat Geschäftsführer/in mmlung Sachsen-Anhalt Verwaltungsrat Vorstand Geschäftsführer/in Schleswig-Holstein Verwaltungsrat Vorstand Geschäftsführer/in Thüringen Vorstand Geschäftsführer/in

Zusammensetzung und Amtszeit der Studierendenwerksgremien


Abkürzungen:
* S = Studierende/r
* P = Professor/in
* HS = nichtstudentische/r Hochschulangehörige/r
* SW = Studierendenwerksangehörige/r (oft vom Personalrat)
* PöL = Persönlichkeit des öffentlichen Lebens (mit wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen oder sozialen Kenntnissen)
* StV = Angestellte/r der Stadtverwaltung
* Gf = Geschäftsführer/in
Beratende Mitglieder werden nicht erwähnt.

Baden-Württemberg
Zusammensetzung der Vertreter/innenversammlung
Rektor bzw. Präsident (=Vorsitz) / von den Hochschulen gestaffelt:
< 3000 S: 1 S / 1 P
< 7000 S: 2 S / 2 P
< 14000 S: 3 S / 3 P
> 14000 S: 4 S / 4 P
Zusammensetzung des Verwaltungsrates
2 S / 3 HS / 1 PöL / 1 StV / 1 Gf
Amtszeit:
Studierende 1 Jahr, die der übrigen Mitglieder zwei Jahre

Bayern
Zusammensetzung der Vertreter/innenversammlung
3 S / 3 P oder Kanzler von jeder dem jeweiligen Studierendenwerk angehörigen Hochschule, (außerdem jeweils 1 Frauenbeauftragte mit beratender Stimme)
Zusammensetzung des Verwaltungsrates
2 S / 2 P oder Kanzler / 1 HS / 1 SW / 1 PöL
Amtszeit:
2 Jahre

Berlin
Zusammensetzung des Verwaltungsrates
4 S / 1 SW / 5 Vertreter/innen des Berliner Senats
Zusammensetzung des Vorstandes
3 S / 3 HS / 1 SW
Amtszeit:
Studierende 1 Jahr / HS 2 Jahre

Brandenburg
Zusammensetzung des Verwaltungsrates
6 S / 5 HS / 1 PöL
Amtszeit: 2 Jahre

Bremen
Zusammensetzung des Verwaltungsrates
8 S / 6 HS / 2 SW
Zusammensetzung des Vorstandes
2 S / 2 HS / 1 HS oder SW
Amtszeit:
Studierende 1 Jahr, die der übrigen Mitglieder 2 Jahre

Hamburg
Zusammensetzung des Verwaltungsrates
4 S der Uni / 3 S der FH / 1 S aller anderen Hochschulen / Rektor/in bzw. Präsident/in / 2 P / 1 HS / 3 SW / 1 PöL / 3 StV/ 1 Vertreter/in des Hamburger Senats
Zusammensetzung des Vorstandes
1 S (Uni) / 1 S (FH) / 1 S (übrige Hochschulen) / 1 SW / 2 HS (1 Wirtschaftsachverständige/r) / 1 PöL
Amtszeit:
Studierende 1 Jahr, übrige Mitglieder 3 Jahre

Hessen
Zusammensetzung des Vorstandes
2 S / 2 HS / 2 SW
Darmstadt: 1 S / 1 HS (Rektor)
Frankfurt (a. M.) 1 S / 1 HS
Gießen: 1 S / 1 HS (Rektor), im jeweiligen Wechsel zwischen Fulda und Gießen
Amtszeit:
2 Jahre für alle

Mecklenburg-Vorpommern
Zusammensetzung des Verwaltungsrates
2 S (je angefangene 3000 Studierende) / gleiche Anzahl nichtstudentischer Vertreter/innen jeder Hochschule
Zusammensetzung des Vorstandes
1 S je Hochschule (Rostock 2 S) / 2 HS / 1 PöL / 1 StV
Amtszeit:
2 Jahre für alle

Niedersachsen
Zusammensetzung des Verwaltungsrates
2 S / 2 HS / 2 PöL
Vorsitz: Hochschulleitung
auch möglich: 3 S / 3 HS
Zusammensetzung des Vorstandes
3 S / 3 HS / 1 Vorsitz / 1 Gf (Gf nimmt beratend teil)
Amtszeit:
Regelt die jeweilige Verfassung. Dies gilt nicht für Göttingen!

Nordrhein-Westfalen
Zusammensetzung des Verwaltungsrates
7 S / 4 HS / Kanzler/in / 2 SW / 1 PöL
Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses
2 S / 1 HS / 1 Kanzler/in / 1 SW / 1 PöL
VA-Sitzungen sind nicht öffentlich.
Amtszeit:
2 Jahre für alle

Rheinland-Pfalz
Zusammensetzung des Verwaltungsrates
4 S / 3 P / 1 PöL / 1 Kanzler/in

Saarland
Eingetragener Verein:
Zusammensetzung der Mitglieder/innenversammlung
Alle Angehörigen der Uni und sonstige Personen können durch Antrag Mitglied werden.
Zusammensetzung des Verwaltungsrates
4 S / 1 AStA-Vorsitzende/r / 1 Präsident/in der Uni (=Vorsitz) / 3 HS (vom Senat gewählt) / 3 PöL / 4 Vertreter/innen der Landesregierung (aus: Kultur-, Finanz-, Sozial- und Bauwesen)
Zusammensetzung des Vorstandes
3 S vom AStA-Vorsitz bestimmt / 3 HS vom Senat bestimmt (nicht aus dem Verwaltungsrat)
Amtszeit:
1 Jahr für S, 3 Jahre für die anderen bzw. Kraft ihres Amtes

Sachsen
Zusammensetzung der VertreterInnenversammlung
Rektor/in bzw. Kanzler/in; von den Hochschulen gestaffelt:
< 1000 S : 1 HS / 2 S
< 5000 S : 2 HS / 3 S
> 5000 S : 3 HS / 4 S
Zusammensetzung des Verwaltungsrates
2 S / 1 PöL / 1 StV
Amtszeit:
2 Jahre

Sachsen-Anhalt
Zusammensetzung des Verwaltungsrates
1 S (pro Hochschule je angefangene 7000 Studierende) / gleiche Anzahl Nichtstudierender pro HS
Zusammensetzung des Vorstandes
gleiche Anzahl S und HS
Amtszeit:
2 Jahre für alle

Schleswig-Holstein
Zusammensetzung des Verwaltungsrates
je 3000 angefangene Studierende 2 S / HS oder PöL (Hälfte S)
Zusammensetzung des Vorstandes
2 S / 1 GF / 1 PöL (=Vorsitz)
Amtszeit:
3 Jahre für alle

Thüringen
Zusammensetzung des Vorstandes
3 S / 1 Rektor (=Vorsitz) / 2 P
Amtszeit:
2 Jahre für alle

Rechte und Pflichten in den Gremien


Da die Studierendenwerke Anstalten des öffentlichen Rechtes sind, unterliegen sie der Fachaufsicht der Ministerien für Wissenschaft und Kultur/Kunst/Forschung. Manche Entscheidungen müssen also vom Ministerium abgesegnet werden (z.B. der Wirtschaftsplan und die Bestellung bzw. Entlassung des/der Gf).

Die Aufgaben der einzelnen Organe seien hier exemplarisch anhand von Auszügen aus dem Studierendenwerksgesetz Sachsen-Anhalt dargestellt:

[[section]] 4 Aufgaben des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat hat folgende Aufgaben:
1. Wahl, Abberufung und Entlastung der Mitglieder des Vorstandes,
2. Beschluß über Erlaß und Änderung einer Satzung sowie einer Beitragsordnung auf Vorschlag des Vorstandes, die Satzung und die Beitragsordnung bedürfen der Zustimmung durch das Ministerium für Wissenschaft und Forschung,
3. Wahl und Abberufung der Geschäftsführerin/ des Geschäftsführers auf Vorschlag des Vorstandes, beides bedarf der Zustimmung durch das Ministerium für Wissenschaft und Forschung,
4. Entgegennahme und Erörterung des Jahresabschlusses, des dazugehörigen Prüfungsberichtes sowie des Jahresberichtes der Geschäftsführerin/ des Geschäftsführers,
5. Aufstellen von Grundsätzen über die Tätigkeit des Studentenwerks und die Entwicklung seiner Einrichtungen.


[[section]] 7 Aufgaben des Vorstandes

(1) Der Vorstand hat folgende Aufgaben:
1. Feststellung und Änderung eines Wirtschaftsplans,
2. Entgegennahme und Erörterung des Jahresabschlusses und Bestimmung der Wirtschaftsprüferin/ des Wirtschaftsprüfers,
3. Vorschlag einer Satzung und einer Beitragsordnung sowie Erlaß von Benutzungsordnungen für die vom Studentenwerk betriebenen Einrichtungen,
4. Vorschlag für die Wahl sowie die Entlastung der Geschäftsführerin/ des Geschäftsführers,
5. Bestellung und Entlastung der stellvertretenden Geschäftsführerin, des stellvertretenden Geschäftsführers,
6. Überwachung der Einhaltung des Wirtschaftsplanes,
7. Entscheidung über die Zustimmung zu Geschäften des Studentenwerks in den in [[section]] 9 Abs. 2 genannten Fällen.

[[section]] 9 Geschäftsführer/in

(1) Die/Der Geschäftsführer/in führt die laufenden Geschäfte der Verwaltung. Sie/Er bereitet die Beschlüsse des Vorstandes vor und führt sie aus. Die/Der Geschäftsführer/in ist dem Ministerium für Wissenschaft und Forschung für die Erfüllung der Aufgaben verantwortlich (...). Die/Der Geschäftsführer/in vertritt das Studentenwerk gerichtlich und rechtsgeschäftlich. Die/Der Geschäftsführer/in ist die/der Dienstvorgesetzte des Personals des Studentenwerks.

(2) Der Zustimmung des Vorstandes bedürfen
1. Vorschläge zum Erwerb, zur Veräußerung oder zur Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten,
2. die Aufnahme von Darlehen und die Übernahme von Bürgschaften, soweit es sich hierbei nicht um laufende Geschäfte handelt,
3. die Einstellung und Entlastung von leitenden Angestellten.

(4) Die/Der Geschäftsführer/in ist an die Beschlüsse des Vorstandes und des Verwaltungsrates gebunden. (...)


Ihr seht, wenn die Studierenden es schaffen, in diesen Gremien Mehrheiten zu finden, können sie wirklich etwas bewegen.

Übrigens wären noch andere formale Gesetzestexte für Euch interessant, und zwar die Satzungen der einzelnen Studierendenwerke vor Ort und die Geschäftsordnungen für die Gremien. Fordert sie am besten gleich am Anfang Eurer Amtszeit an. Es ist nämlich eine beliebte Methode von erfahrenen Gremienmitgliedern, sich auf diese Ordnungen zu berufen, damit Kompetenz vorzutäuschen und die Studierenden einzuschüchtern.

Wie bekomme ich den Studierenden wohl gesonnene Leute in den Vorstand bzw. in den Verwaltungsrat?

Da die jeweiligen Statusgruppen ihre Vertreter/innen aus ihrer eigenen Mitte wählen, könnt Ihr bloß auf die Wahl der studentischen Vertreter/innen und der Person des öffentlichen Lebens - wird von den Vertreter/innen aller Statusgruppen gewählt - Einfluß nehmen. In einigen Bundesländern ist der Vorsitz eines Organs festgelegt (z.B. Rektor oder PöL). Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt scheinen den Studierenden mehr zuzutrauen, da dort der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende ein/e Student/in sein soll bzw. muß.

Solche Gremien können manchmal ganz schön hart sein. Laßt Euch nicht runterkriegen! Haltet durch und setzt Eure Interessen im Sinne der Studierenden durch!

Musteranträge zur Ökologisierung der Mensen für die Gremien der Studierendenwerke


Wenn Ihr es geschafft habt, in die entsprechenden Gremien Eures Studierendenwerkes gewählt worden zu sein, ist es natürlich sinnvoll, möglichst effektiv vorzugehen. Dafür bieten sich schriftlich formulierte Anträge mit einer ausführlichen Begründung an. Zu den Themen Verzicht auf Gentechnologie, Einführung von fair gehandeltem Kaffee, Einstellung einer Ökotrophologin/eines Ökotrophologen und Einführung von Produkten aus ökologischem Landbau seien hier Musteranträge aufgeführt, die Euch die Arbeit erleichtern sollen. Sinnvoll ist es natürlich, die Anträge zuvor von sehr vielen legitimierten Gremien abzusegnen (siehe einmalige Einleitung). Beispiel wäre hier das Studierendenparlament. Wenn Ihr Euch in dem jeweiligen Thema ein wenig auskennen würdet, wäre das natürlich auch nicht schlecht.

Der Einleitungsteil ist als Kopf für jeden Antrag zu verwenden:


Der Verwaltungrat / Verwaltungsausschuß / Vorstand / die VertreterInnenversammlung des Studierendenwerks möge beschließen:


Antrag studentischer Vorstands-/ Verwaltungsrats-/ Verwaltungsausschuß-/ Vertreter/innenversammlungsmitglieder des Studierendenwerkes in Zusammenarbeit mit den AStA-Ökologiereferaten, studentischen Hochschullisten, studentischen Umweltgruppen (hier sollten die entsprechenden Umweltgruppen, Hochschullisten etc. ruhig namentlich aufgeführt werden), studentischen Senatsmitgliedern der dem Studierendenwerk angeschlossenen Hochschulen, den Studierenden- und Hochschulgemeinden und der Bundeskoordination studentischer Ökologiearbeit (BSÖ) ... (Weiterführung: siehe einzelne Anträge)



Musterantrag zur Einführung von fair gehandeltem Kaffee in Mensen und Caféterien


(Einleitungsteil)

............. zur Einführung von fair gehandeltem Kaffee in Mensen und Caféterien.

Das Studierendenwerk möge seinen Beitrag zum fairen Handel leisten und in seinen Mensen und Caféterien ausschließlich fair gehandelten Kaffee ausschenken, der mit dem "Transfair-Gütesiegel" ausgezeichnet ist. (Noch besser wäre der Kaffee von solchen Organisationen, die noch weiterreichendere Forderungen erfüllen, wie zum Beispiel Venceremos, MITKA, El Puente oder gepa.)
Der Kaffee sollte im wesentlichen folgenden Kriterien entsprechen:

1. Produktion
* Der Kaffee sollte von Kleinbauernzusammenschlüssen sowie Kooperativen und nicht von Großplantagen stammen.
* Der Kaffee sollte aus kontrolliert biologischem Anbau stammen. Weiterhin sollten die Vermarktungsorganisationen den Umstieg der Kleinbäuerinnen und -bauern auf kontrolliert biologischen Anbau fördern.

2. Handel
* Für den Kaffee sollten Mindesterzeuger/innenpreise garantiert werden, die den Kleinbauern auch in schlechten Zeiten ein würdiges Leben sichern.
* Auf Wunsch der Produzent/innen sollte eine teilweise Vorauszahlung für den Kaffee geleistet werden.
* Der Kaffee sollte direkt (unter Ausschaltung von Zwischenhändler/innen) importiert werden.
* Im Preis sollte ein Beitrag zur Unterstützung der Genossenschaftsstrukturen enthalten sein.

3. Anlieferung
* Der Kaffee sollte in Mehrwegbehältern angeliefert werden.

Die oben genannten Punkte sollten dem Kriterienkatalog zur Kaffee-Ausschreibung hinzugefügt werden.

Begründung:

Der Einsatz von fair gehandeltem Kaffee soll die wirtschaftliche Lage der Produzent/innen in den sogenannten Entwicklungsländern verbessern und ihre Eigenständigkeit fördern. Weiterhin sollte durch eine entsprechende Informationsarbeit eine Verhaltens- und Bewußtseinsänderung der Konsument/innen erreicht werden.

Um einen Interessenausgleich bei Preisen und Erlösen zu gewährleisten, hatten sich die Erzeuger/innen- und Verbraucher/innenländer zur Internationalen Kaffeeorganisation (ICO) zusammengeschlossen. Die ICO legte Exportquoten und Preisrahmen für jedes Jahr fest. Seit 1989 gibt es jedoch kein Übereinkommen mehr, Angebot und Nachfrage bestimmen seitdem den Preis. Um den wegen der Verschuldungskrise und den sinkenden terms of trade ständig steigenden Bedarf an Devisen decken zu können, müssen in vermehrtem Maße Güter exportiert werden. Unter anderem wird der Kaffee-Export erhöht. Durch die gleichzeitige Produktionssteigerung verschiedener Anbauländer kommt es zu einem tendenziellen Sinken des Weltmarktpreises und so der Exporterlöse. Die Produzent/innenländer befinden sich so in einem Teufelskreis von Verschuldung, Überproduktion, sinkenden Rohstoffpreisen, ökologischen Schäden (Pestizideinsatz, ...), Verarmung und zunehmender Abhängigkeit von den Abnehmer/innenländern. Darunter leiden müssen v.a. die Produzent/innen, die für Niedriglöhne Schwerstarbeit leisten müssen und z.T. durch den unaufgeklärten Gebrauch von Pestiziden ihr Leben aufs Spiel setzen.

Auch das Studierendenwerk als Anbieter und die Studierenden als Konsument/innen des herkömmlichen Kaffees in den Mensen und Caféterien sind für diese Entwicklung mit verantwortlich. Der Einsatz von fair gehandeltem Kaffee kann dazu beitragen, diesen Teufelskreis zu durchbrechen.

Ziele des fairen Handels sind:
* lohnende Preise und andere soziale Mindeststandards für die Produzent/innen
* Ausschaltung des Zwischenhandels
* gesundheitlicher und die Umwelt möglichst gering belastender Kaffeeanbau.


Diese Beschlußvorlage wird durch die gesamten ASten der dem Studierendenwerk angeschlossenen Hochschulen unterstützt und wurde auf den Studierendenparlamentssitzungen vom ... mit großer Mehrheit verabschiedet. Die Umweltgruppe ..., studentische Senatsmitglieder, Hochschullisten wie ... und Studierenden- und Hochschulgemeinden schließen sich ebenfalls diesem Antrag an. Weiterhin entsprechen diese Forderungen komplett denen der Bundeskoordination Studentischer Ökologiearbeit (BSÖ) Im übrigen bestätigt auch eine im Semester in ... durchgeführte Mensa-Fragebogenaktion diese Forderungen, bei der über ... % der befragten Mensabesucher/innen nichts gegen eine Komplettumstellung auf Kaffee aus fairem Handel haben und dafür sogar noch über ... % der Befragten bis zu 10 Pfennige mehr zahlen würden.

gez.

Musterantrag zum Verzicht auf gentechnisch manipulierte Lebensmittel in den Mensen


(Einleitungsteil)

............. zur Verabschiedung einer Resolution über die Verwendung gentechnisch manipulierter Produkte im Studierendenwerk:

Das Studierendenwerk verpflichtet sich:
* keine Lebensmittel und Lebensmittelzusätze zu verwenden, die in irgendeiner Form gentechnisch verändert sein könnten.
* folglich Erzeuger/innengarantien zu beschaffen (d.h. keine Abnahme mehr von Erzeugnissen, die diese Garantie nicht geben können) ähnlich dem Fragebogen der niedersächsischen Studierendenwerke, wo von den Lieferant/innen der Wirtschaftsbetriebe Garantieerklärungen eingeholt werden, durch die sie bestätigen, daß Ihre Produkte nicht gentechnisch manipuliert sind.
* sich für eine Deklaration von gentechnisch manipulierten Lebensmitteln einzusetzen ( wie es auch das Deutsche Studierendenwerk fordert), damit solche Garantien nicht ad absurdum geführt werden.
* konsequenterweise eine schrittweise Erhöhung der Anteile von Lebensmitteln aus kontrolliert biologischem Anbau zu erreichen.

Begründung:

Die Gentechnologie im Bereich Landwirtschaft, Lebensmitteltechnologie und Biotechnologie beinhaltet viele gesundheitliche und ökologische Risiken, die zur Zeit noch nicht abgeschätzt werden können. Der vermeintliche Nutzen rechtfertigt diese Gefahren nicht. Alternativen werden oft nur mangelhaft gesucht. "Nicht die Natur muß verändert werden, sondern unser Umgang mit ihr."

Risiken bestehen v. a. in folgenden Bereichen:

1. Gesundheitliche Aspekte
2. Ökologische Aspekte
3. Aspekte in der Landwirtschaft

(sämtliche Aspekte siehe im Artikel über Gentechnik Seite 18)

Diese Beschlußvorlage wird durch die gesamten ASten der dem Studierendenwerk angeschlossenen Hochschulen unterstützt und wurde auf den Studierendenparlamentssitzungen vom ...mit großer Mehrheit verabschiedet. Die Umweltgruppe ..., studentische Senatsmitglieder, Hochschullisten wie ... und die Studierenden- und Hochschulgemeinden schließen sich ebenfalls diesem Antrag an. Weiterhin entsprechen diese Forderungen komplett denen der Bundeskoordination Studentischer Ökologiearbeit (BSÖ) Im übrigen bestätigt auch eine im Semester in ... durchgeführte Mensa-Fragebogenaktion diese Forderungen, bei der über ... % der befragten Mensabesucher/innen Bedenken gegenüber gentechnisch manipulierten Produkten in der Mensa geäußert haben.

gez.

Musterantrag zur Einstellung einer/s Ökotrophologin/en



(Einleitungsteil)

...... zur Einstellung einer Ökotrophologin bzw. eines Ökotrophologen:
Das Studierendenwerk verpflichtet sich, zum baldigst möglichen Termin eine Ökotrophologin bzw. einen Ökotrophologen einzustellen.


Begründung:

Seit Jahren fordern immer wieder Studierende, daß das Studierendenwerk Vollwerternährung anbieten soll. Wie wichtig gesunde Ernährung wirklich ist, wird leider von vielen Verantwortlichen immer wieder unterschätzt. In den letzten Jahren wurden in den Mensen zaghafte Ansätze gestartet, diesen Forderungen gerecht zu werden. Salatbars sind sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Auch die Einführung von fleischlosem Essen ist zu begrüßen. Doch fast täglich angebotene industriegefertigte Bratlinge und Salat und Gemüse, die nicht aus kontrolliert biologischem Anbau stammen, sind nur halbherzige Maßnahmen. Diese Produkte werden wesentlich teurer angeboten, als die mit Fleisch besetzten Stammessen, obwohl Fleisch normalerweise die deutlich teuerste Komponente beim Essen ist.

In den Zuständigkeitsbereich eines/r Ökotrophologen/in fallen dabei folgende Punkte:
* Sie/Er kümmert sich um die Beschaffung von Produkten aus kontrolliert biologischem Anbau und Fleisch aus artgerechter Tierhaltung, kann Kontakte mit Bauernkooperativen im Münsterland aufnehmen.
* Sie/Er kann für ausgeglichene Wochenpläne mit gleichen Anteilen von Nährstoffen, Vitaminen und Spurenelementen sorgen.
* Sie/Er kann für die Studierenden, die auf ihre Ernährung achten müssen, Angaben über Kalorien und andere Stoffe, die zum Beispiel Allergien auslösen, machen.
* Sie/Er kann sich für den Verzicht auf gentechnisch manipulierte Produkte in den Mensen und Caféterien einsetzen.
* Sie/Er kann insgesamt für eine bessere Anpreisung des Essens sorgen, die durch folgende Maßnahmen geschehen kann:
- Organisation von Essenswochen, die unter einem bestimmten Motto stehen.
- Werbemaßnahmen starten, um zum Beispiel den Einsatz von gentechnisch manipulierten Produkten zu verhindern, Abfall zu vermeiden usw.


Die Folgen:
* Die Preise für ökologisches Essen und Vollwerternährung können für die Studierenden gesenkt werden.
* Es ist eine Umsatzsteigerung im Bereich der Essensausgabe zu erwarten, da viele Studierende - durch das bisher angebotene Mensaessen abgeschreckt - im Moment andere Möglichkeiten wahrnehmen, um sich zu ernähren und dann wieder für die Mensa zurückgewonnen werden können. (Größere Umsätze im Verpflegungsbereich bedeuten nach dem neuen Studierendenwerksgesetz des Landes NRW auch gleichzeitig mehr Zuschüsse. Das sollte unser aller Ziel sein.) Damit trägt sich die Stelle teilweise selbst.
* Die Studierenden ernähren sich gesünder, werden weniger krank und senken die Kosten im Gesundheitssystem. Der volkswirtschaftliche Nutzen ist damit unbestritten.
* Wir haben ausgerechnet, daß ein/e Ökotrophologe/in etwa eine Preissteigerung für sämtliche Gerichte im Verpflegungsbereich von nur ca. 3 Pfennigen bedeuten würde. Eine Summe, die uns die vielen aufgezählten Vorteile wert sein sollte. (Dies gilt für sehr große Studierendenwerke!)


Diese Beschußvorlage wird durch die gesamten ASten der dem Studierendenwerk angeschlossenen Hochschulen unterstützt und wurde auf den Studierendenparlamentssitzungen vom ...mit großer Mehrheit verabschiedet. Die Umweltgruppe ..., studentische Senatsmitglieder, Hochschullisten wie ... und Studierenden- und Hochschulgemeinden schließen sich ebenfalls diesem Antrag an. Weiterhin entsprechen diese Forderungen komplett denen der Bundeskoordination Studentischer Ökologiearbeit (BSÖ)

gez.

Musterantrag zur Einführung von Produkten aus ökologischem Landbau in den Mensen



(Einleitungsteil)

..... zur Einführung von Produkten aus ökologischem Landbau in den Wirtschaftsbetrieben:

Das Studierendenwerk verpflichtet sich, zum baldigstmöglichen Termin Produkte aus kontrolliert biologischem Anbau und Fleisch aus artgerechter Tierhaltung anzubieten. Hierbei sollte man mit einigen Produkten beginnen, die gegenüber konventionellem Anbau kaum erhöhte Preise haben oder/und bei der Verarbeitung in den Mensen keine besonderen Umstellungen erfordern. Ziel sollte dabei sein, die Produktpalette soweit zu steigern, daß einerseits in jeder Mensa täglich ein komplettes Vollwertgericht angeboten werden kann und/oder zusätzlich die sich gegenüber konventionellen Produkten kaum preislich abhebenden Lebensmittel, wie zum Beispiel Reis, Nudeln, Kartoffeln in der gesamten Produktpalette, also bei allen Essen, angeboten werden.


Begründung:

Zu den Aufgaben des Studierendenwerkes gehören auch Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge für die Studierenden. (Z.B. in NRW [[section]]2 Abs. (1) 1. des Studierendenwerksgesetzes; schaut in das StW-Gesetz Eures Bundeslandes.) Gerade in den Industrieländern läßt - bezüglich der Ernährung - das Gesundheitsbewußtsein sehr zu wünschen übrig. Wir essen im allgemeinen zuviel Zucker und Fett. Vollwerternährung würde einen entscheidenden Anteil zur Gesundheitsvorsorge für Studierende darstellen. Das Studierendenwerk sollte deshalb seine Verantwortung ernst nehmen und diesen Ernährungsgewohnheiten entgegenwirken.


Die Einführung von Produkten aus ökologischem Landbau ist zukunftsweisend und sollte ein vorrangiges Ziel sein:
* Viele Studierende, die sich längst vollwertig ernähren und deshalb die Mensa meiden, können als neue Kunden/innen geworben werden.
* Eine umweltfreundlich erzeugte Ware ist schon allein durch Verzicht auf Pestizide, Herbizide, Fungizide und Gentechnologie gesünder.
* Der mindestens ebenso wichtige Nutzen des ökologischen Landbaus liegt allerdings in den weiterreichenden Effekten. Artenschutz, Biotoperhaltung, Verzicht auf Gentechnologie, Schutz des Grundwassers sind nur einige Vorteile.
* Durch die Vermeidung von importiertem Futtermittel aus der sogenannten "3. Welt" wird dem Welthungerproblem entgegengewirkt, da durch deren Erzeugung das Angebot an Grundnahrungsmitteln sinkt.


Diese Beschußvorlage wird durch die gesamten ASten der dem Studierendenwerk angeschlossenen Hochschulen unterstützt und wurde auf den Studierendenparlamentssitzungen vom ...mit großer Mehrheit verabschiedet. Die Umweltgruppe ..., studentische Senatsmitglieder, Hochschullisten wie ... und Studierenden- und Hochschulgemeinden schließen sich ebenfalls diesem Antrag an. Weiterhin entsprechen diese Forderungen komplett denen der Bundeskoordination Studentischer Ökologiearbeit (BSÖ) Im übrigen bestätigt auch eine im Semester in ... durchgeführte Mensa-Fragebogenaktion diese Forderungen, bei der über ... % der befragten Mensabesucher/innen für Produkte aus kontrolliert biologischem Anbau sind und ... % sogar bis zu ... (50 Pf, 1, 00 DM) mehr dafür bezahlen würden. Ähnliches gilt auch für Fleisch aus artgerechter Tierhaltung, wo über ... % für die Einführung sind und sogar über ... % bis zu ... (50 Pf, 1,00 DM, 2,00 DM) mehr dafür bezahlen würden.

gez.


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