- Das Studierendenwerk - die unbekannte
Struktur
- Musteranträge zur Ökologisierung
der Mensen für die Gremien der Studierendenwerke
Immer wieder wichtig
ist die Arbeit in den Gremien
der
Studierendenwerke!
Die Mitgliedschaft in den Aufsichtsgremien der Studierendenwerke ist fast
die Bedingung für die Durchsetzung Eurer Forderungen. Hier könnt Ihr
direkt mitreden und "müßt" ernstgenommen werden: Je nach Bundesland
heißen diese Institutionen meist Verwaltungsrat als Beratungsgremien und
Verwaltungsausschuß bzw. Vorstand als Aufsichtsratsgremium. Um Euch den
Struktur"wust" ein wenig zu vereinfachen, könnt Ihr Euch hier einen
Überblick über die Zusammensetzung der einzelnen Gremien in den
verschiedenen Bundesländern verschaffen. Geregelt wird dieses in den von
den Ländern verfaßten einzelnen Studierendenwerksgesetzen. Wenn Ihr
noch genaueres erfahren wollt, bleibt Euch nichts anderes übrig, als die
entsprechenden Gesetzesauszüge der jeweiligen Länder zu lesen (sind
nur ca. 3 DIN A5 Seiten). Ihr könnt sie direkt bei den Studierendenwerken
anfordern oder in jeder Hochschulbibliothek einsehen. Normalerweise werden
die studentischen Mitglieder von den Studierendenparlamenten der entsprechenden
Hochschulen gewählt. Also haltet Euch ran!
Die drei "Hauptorgane" der Studierendenwerke sind der Verwaltungsrat, der
Vorstand und der oder die Geschäftsführer/in. In einigen Ländern
heißen die Organe etwas anders oder es gibt nur zwei, aber im Prinzip
sind alle Studierendenwerke ähnlich aufgebaut.
Baden-Württemberg Vertreter/innen-versa Verwaltungsrat Geschäftsführer/in
mmlung
Bayern Vertreter/innen-versa Verwaltungsrat Geschäftsführer/in
mmlung
Berlin Verwaltungsrat Vorstand Geschäftsführer/in
Brandenburg Verwaltungsrat Geschäftsführer/in
Bremen Verwaltungsrat Vorstand Geschäftsführer/in
Hamburg Verwaltungsrat Vorstand Geschäftsführer/in
Hessen Vorstand Geschäftsführer/in
Meckl.-Vorpommern Verwaltungsrat Vorstand Geschäftsführer/in
Niedersachsen Verwaltungsrat Vorstand Geschäftsführer/in
Nordrhein-Westfalen Verwaltungsrat Verwaltungsausschuß Geschäftsführer/in
Rheinland-Pfalz Verwaltungsrat Geschäftsführer/in
Saarland Mitglieder/innen-vers Verwaltungsrat Vorstand
ammlung
Geschäftsführer/in
Sachsen Vertreter/innen-versa Verwaltungsrat Geschäftsführer/in
mmlung
Sachsen-Anhalt Verwaltungsrat Vorstand Geschäftsführer/in
Schleswig-Holstein Verwaltungsrat Vorstand Geschäftsführer/in
Thüringen Vorstand Geschäftsführer/in
Abkürzungen:
* S = Studierende/r
* P = Professor/in
* HS = nichtstudentische/r Hochschulangehörige/r
* SW = Studierendenwerksangehörige/r (oft vom Personalrat)
* PöL = Persönlichkeit des öffentlichen Lebens (mit
wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen oder sozialen Kenntnissen)
* StV = Angestellte/r der Stadtverwaltung
* Gf = Geschäftsführer/in
Beratende Mitglieder werden nicht erwähnt.
Baden-Württemberg
Zusammensetzung der Vertreter/innenversammlung
Rektor bzw. Präsident (=Vorsitz) / von den Hochschulen
gestaffelt:
< 3000 S: 1 S / 1 P
< 7000 S: 2 S / 2 P
< 14000 S: 3 S / 3 P
> 14000 S: 4 S / 4 P
Zusammensetzung des Verwaltungsrates
2 S / 3 HS / 1 PöL / 1 StV / 1 Gf
Amtszeit:
Studierende 1 Jahr, die der übrigen Mitglieder zwei Jahre
Bayern
Zusammensetzung der Vertreter/innenversammlung
3 S / 3 P oder Kanzler von jeder dem jeweiligen Studierendenwerk
angehörigen Hochschule, (außerdem jeweils 1 Frauenbeauftragte mit
beratender Stimme)
Zusammensetzung des Verwaltungsrates
2 S / 2 P oder Kanzler / 1 HS / 1 SW / 1 PöL
Amtszeit:
2 Jahre
Berlin
Zusammensetzung des Verwaltungsrates
4 S / 1 SW / 5 Vertreter/innen des Berliner Senats
Zusammensetzung des Vorstandes
3 S / 3 HS / 1 SW
Amtszeit:
Studierende 1 Jahr / HS 2 Jahre
Brandenburg
Zusammensetzung des Verwaltungsrates
6 S / 5 HS / 1 PöL
Amtszeit: 2 Jahre
Bremen
Zusammensetzung des Verwaltungsrates
8 S / 6 HS / 2 SW
Zusammensetzung des Vorstandes
2 S / 2 HS / 1 HS oder SW
Amtszeit:
Studierende 1 Jahr, die der übrigen Mitglieder 2 Jahre
Hamburg
Zusammensetzung des Verwaltungsrates
4 S der Uni / 3 S der FH / 1 S aller anderen Hochschulen / Rektor/in
bzw. Präsident/in / 2 P / 1 HS / 3 SW / 1 PöL / 3 StV/ 1 Vertreter/in
des Hamburger Senats
Zusammensetzung des Vorstandes
1 S (Uni) / 1 S (FH) / 1 S (übrige Hochschulen) / 1 SW / 2 HS (1
Wirtschaftsachverständige/r) / 1 PöL
Amtszeit:
Studierende 1 Jahr, übrige Mitglieder 3 Jahre
Hessen
Zusammensetzung des Vorstandes
2 S / 2 HS / 2 SW
Darmstadt: 1 S / 1 HS (Rektor)
Frankfurt (a. M.) 1 S / 1 HS
Gießen: 1 S / 1 HS (Rektor), im jeweiligen Wechsel zwischen Fulda und
Gießen
Amtszeit:
2 Jahre für alle
Mecklenburg-Vorpommern
Zusammensetzung des Verwaltungsrates
2 S (je angefangene 3000 Studierende) / gleiche Anzahl
nichtstudentischer Vertreter/innen jeder Hochschule
Zusammensetzung des Vorstandes
1 S je Hochschule (Rostock 2 S) / 2 HS / 1 PöL / 1 StV
Amtszeit:
2 Jahre für alle
Niedersachsen
Zusammensetzung des Verwaltungsrates
2 S / 2 HS / 2 PöL
Vorsitz: Hochschulleitung
auch möglich: 3 S / 3 HS
Zusammensetzung des Vorstandes
3 S / 3 HS / 1 Vorsitz / 1 Gf (Gf nimmt beratend teil)
Amtszeit:
Regelt die jeweilige Verfassung. Dies gilt nicht für Göttingen!
Nordrhein-Westfalen
Zusammensetzung des Verwaltungsrates
7 S / 4 HS / Kanzler/in / 2 SW / 1 PöL
Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses
2 S / 1 HS / 1 Kanzler/in / 1 SW / 1 PöL
VA-Sitzungen sind nicht öffentlich.
Amtszeit:
2 Jahre für alle
Rheinland-Pfalz
Zusammensetzung des Verwaltungsrates
4 S / 3 P / 1 PöL / 1 Kanzler/in
Saarland
Eingetragener Verein:
Zusammensetzung der Mitglieder/innenversammlung
Alle Angehörigen der Uni und sonstige Personen können durch
Antrag Mitglied werden.
Zusammensetzung des Verwaltungsrates
4 S / 1 AStA-Vorsitzende/r / 1 Präsident/in der Uni (=Vorsitz) / 3
HS (vom Senat gewählt) / 3 PöL / 4 Vertreter/innen der
Landesregierung (aus: Kultur-, Finanz-, Sozial- und Bauwesen)
Zusammensetzung des Vorstandes
3 S vom AStA-Vorsitz bestimmt / 3 HS vom Senat bestimmt (nicht aus dem
Verwaltungsrat)
Amtszeit:
1 Jahr für S, 3 Jahre für die anderen bzw. Kraft ihres Amtes
Sachsen
Zusammensetzung der VertreterInnenversammlung
Rektor/in bzw. Kanzler/in; von den Hochschulen gestaffelt:
< 1000 S : 1 HS / 2 S
< 5000 S : 2 HS / 3 S
> 5000 S : 3 HS / 4 S
Zusammensetzung des Verwaltungsrates
2 S / 1 PöL / 1 StV
Amtszeit:
2 Jahre
Sachsen-Anhalt
Zusammensetzung des Verwaltungsrates
1 S (pro Hochschule je angefangene 7000 Studierende) / gleiche Anzahl
Nichtstudierender pro HS
Zusammensetzung des Vorstandes
gleiche Anzahl S und HS
Amtszeit:
2 Jahre für alle
Schleswig-Holstein
Zusammensetzung des Verwaltungsrates
je 3000 angefangene Studierende 2 S / HS oder PöL (Hälfte
S)
Zusammensetzung des Vorstandes
2 S / 1 GF / 1 PöL (=Vorsitz)
Amtszeit:
3 Jahre für alle
Thüringen
Zusammensetzung des Vorstandes
3 S / 1 Rektor (=Vorsitz) / 2 P
Amtszeit:
2 Jahre für alle
Da die Studierendenwerke Anstalten des öffentlichen Rechtes sind,
unterliegen sie der Fachaufsicht der Ministerien für Wissenschaft und
Kultur/Kunst/Forschung. Manche Entscheidungen müssen also vom Ministerium
abgesegnet werden (z.B. der Wirtschaftsplan und die Bestellung bzw. Entlassung
des/der Gf).
Die Aufgaben der einzelnen Organe seien hier exemplarisch anhand von
Auszügen aus dem Studierendenwerksgesetz Sachsen-Anhalt
dargestellt:
[[section]] 4 Aufgaben des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat hat folgende Aufgaben:
1. Wahl, Abberufung und Entlastung der Mitglieder des Vorstandes,
2. Beschluß über Erlaß und Änderung einer Satzung sowie
einer Beitragsordnung auf Vorschlag des Vorstandes, die Satzung und die
Beitragsordnung bedürfen der Zustimmung durch das Ministerium für
Wissenschaft und Forschung,
3. Wahl und Abberufung der Geschäftsführerin/ des
Geschäftsführers auf Vorschlag des Vorstandes, beides bedarf der
Zustimmung durch das Ministerium für Wissenschaft und Forschung,
4. Entgegennahme und Erörterung des Jahresabschlusses, des
dazugehörigen Prüfungsberichtes sowie des Jahresberichtes der
Geschäftsführerin/ des Geschäftsführers,
5. Aufstellen von Grundsätzen über die Tätigkeit des
Studentenwerks und die Entwicklung seiner Einrichtungen.
[[section]] 7 Aufgaben des Vorstandes
(1) Der Vorstand hat folgende Aufgaben:
1. Feststellung und Änderung eines Wirtschaftsplans,
2. Entgegennahme und Erörterung des Jahresabschlusses und Bestimmung der
Wirtschaftsprüferin/ des Wirtschaftsprüfers,
3. Vorschlag einer Satzung und einer Beitragsordnung sowie Erlaß von
Benutzungsordnungen für die vom Studentenwerk betriebenen
Einrichtungen,
4. Vorschlag für die Wahl sowie die Entlastung der
Geschäftsführerin/ des Geschäftsführers,
5. Bestellung und Entlastung der stellvertretenden Geschäftsführerin,
des stellvertretenden Geschäftsführers,
6. Überwachung der Einhaltung des Wirtschaftsplanes,
7. Entscheidung über die Zustimmung zu Geschäften des Studentenwerks
in den in [[section]] 9 Abs. 2 genannten Fällen.
[[section]] 9 Geschäftsführer/in
(1) Die/Der Geschäftsführer/in führt die laufenden
Geschäfte der Verwaltung. Sie/Er bereitet die Beschlüsse des
Vorstandes vor und führt sie aus. Die/Der Geschäftsführer/in ist
dem Ministerium für Wissenschaft und Forschung für die Erfüllung
der Aufgaben verantwortlich (...). Die/Der Geschäftsführer/in
vertritt das Studentenwerk gerichtlich und rechtsgeschäftlich. Die/Der
Geschäftsführer/in ist die/der Dienstvorgesetzte des Personals des
Studentenwerks.
(2) Der Zustimmung des Vorstandes bedürfen
1. Vorschläge zum Erwerb, zur Veräußerung oder zur Belastung
von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten,
2. die Aufnahme von Darlehen und die Übernahme von Bürgschaften,
soweit es sich hierbei nicht um laufende Geschäfte handelt,
3. die Einstellung und Entlastung von leitenden Angestellten.
(4) Die/Der Geschäftsführer/in ist an die Beschlüsse des
Vorstandes und des Verwaltungsrates gebunden. (...)
Ihr seht, wenn die Studierenden es schaffen, in diesen Gremien Mehrheiten zu
finden, können sie wirklich etwas bewegen.
Übrigens wären noch andere formale Gesetzestexte für Euch
interessant, und zwar die Satzungen der einzelnen Studierendenwerke vor Ort und
die Geschäftsordnungen für die Gremien. Fordert sie am besten gleich
am Anfang Eurer Amtszeit an. Es ist nämlich eine beliebte Methode von
erfahrenen Gremienmitgliedern, sich auf diese Ordnungen zu berufen, damit
Kompetenz vorzutäuschen und die Studierenden einzuschüchtern.
Da die jeweiligen Statusgruppen ihre Vertreter/innen aus ihrer eigenen Mitte
wählen, könnt Ihr bloß auf die Wahl der studentischen
Vertreter/innen und der Person des öffentlichen Lebens - wird von den
Vertreter/innen aller Statusgruppen gewählt - Einfluß nehmen. In
einigen Bundesländern ist der Vorsitz eines Organs festgelegt (z.B. Rektor
oder PöL). Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt scheinen den
Studierenden mehr zuzutrauen, da dort der/die Vorsitzende oder der/die
stellvertretende Vorsitzende ein/e Student/in sein soll bzw. muß.
Solche Gremien können manchmal ganz schön hart sein. Laßt Euch
nicht runterkriegen! Haltet durch und setzt Eure Interessen im Sinne der
Studierenden durch!
Wenn Ihr es geschafft habt, in die entsprechenden Gremien Eures
Studierendenwerkes gewählt worden zu sein, ist es natürlich sinnvoll,
möglichst effektiv vorzugehen. Dafür bieten sich schriftlich
formulierte Anträge mit einer ausführlichen Begründung an. Zu
den Themen Verzicht auf Gentechnologie, Einführung von fair gehandeltem
Kaffee, Einstellung einer Ökotrophologin/eines Ökotrophologen und
Einführung von Produkten aus ökologischem Landbau seien hier
Musteranträge aufgeführt, die Euch die Arbeit erleichtern sollen.
Sinnvoll ist es natürlich, die Anträge zuvor von sehr vielen
legitimierten Gremien abzusegnen (siehe einmalige Einleitung). Beispiel
wäre hier das Studierendenparlament. Wenn Ihr Euch in dem jeweiligen Thema
ein wenig auskennen würdet, wäre das natürlich auch nicht
schlecht.
Der Einleitungsteil ist als Kopf für jeden Antrag zu
verwenden:
Der Verwaltungrat / Verwaltungsausschuß / Vorstand / die
VertreterInnenversammlung des Studierendenwerks möge
beschließen:
Antrag studentischer Vorstands-/ Verwaltungsrats-/
Verwaltungsausschuß-/ Vertreter/innenversammlungsmitglieder des
Studierendenwerkes in Zusammenarbeit mit den AStA-Ökologiereferaten,
studentischen Hochschullisten, studentischen Umweltgruppen (hier sollten
die entsprechenden Umweltgruppen, Hochschullisten etc. ruhig namentlich
aufgeführt werden), studentischen Senatsmitgliedern der dem
Studierendenwerk angeschlossenen Hochschulen, den Studierenden- und
Hochschulgemeinden und der Bundeskoordination studentischer Ökologiearbeit
(BSÖ) ... (Weiterführung: siehe einzelne
Anträge)
(Einleitungsteil)
............. zur Einführung von fair gehandeltem Kaffee in Mensen und
Caféterien.
Das Studierendenwerk möge seinen Beitrag zum fairen Handel leisten und
in seinen Mensen und Caféterien ausschließlich fair gehandelten
Kaffee ausschenken, der mit dem "Transfair-Gütesiegel" ausgezeichnet
ist. (Noch besser wäre der Kaffee von solchen Organisationen, die
noch weiterreichendere Forderungen erfüllen, wie zum Beispiel Venceremos,
MITKA, El Puente oder gepa.)
Der Kaffee sollte im wesentlichen folgenden Kriterien entsprechen:
1. Produktion
* Der Kaffee sollte von Kleinbauernzusammenschlüssen sowie
Kooperativen und nicht von Großplantagen stammen.
* Der Kaffee sollte aus kontrolliert biologischem Anbau stammen. Weiterhin
sollten die Vermarktungsorganisationen den Umstieg der Kleinbäuerinnen und
-bauern auf kontrolliert biologischen Anbau fördern.
2. Handel
* Für den Kaffee sollten Mindesterzeuger/innenpreise garantiert
werden, die den Kleinbauern auch in schlechten Zeiten ein würdiges Leben
sichern.
* Auf Wunsch der Produzent/innen sollte eine teilweise Vorauszahlung für
den Kaffee geleistet werden.
* Der Kaffee sollte direkt (unter Ausschaltung von Zwischenhändler/innen)
importiert werden.
* Im Preis sollte ein Beitrag zur Unterstützung der
Genossenschaftsstrukturen enthalten sein.
3. Anlieferung
* Der Kaffee sollte in Mehrwegbehältern angeliefert werden.
Die oben genannten Punkte sollten dem Kriterienkatalog zur
Kaffee-Ausschreibung hinzugefügt werden.
Begründung:
Der Einsatz von fair gehandeltem Kaffee soll die wirtschaftliche Lage der
Produzent/innen in den sogenannten Entwicklungsländern verbessern und ihre
Eigenständigkeit fördern. Weiterhin sollte durch eine entsprechende
Informationsarbeit eine Verhaltens- und Bewußtseinsänderung der
Konsument/innen erreicht werden.
Um einen Interessenausgleich bei Preisen und Erlösen zu
gewährleisten, hatten sich die Erzeuger/innen- und
Verbraucher/innenländer zur Internationalen Kaffeeorganisation (ICO)
zusammengeschlossen. Die ICO legte Exportquoten und Preisrahmen für jedes
Jahr fest. Seit 1989 gibt es jedoch kein Übereinkommen mehr, Angebot und
Nachfrage bestimmen seitdem den Preis. Um den wegen der Verschuldungskrise und
den sinkenden terms of trade ständig steigenden Bedarf an Devisen decken
zu können, müssen in vermehrtem Maße Güter exportiert
werden. Unter anderem wird der Kaffee-Export erhöht. Durch die
gleichzeitige Produktionssteigerung verschiedener Anbauländer kommt es zu
einem tendenziellen Sinken des Weltmarktpreises und so der Exporterlöse.
Die Produzent/innenländer befinden sich so in einem Teufelskreis von
Verschuldung, Überproduktion, sinkenden Rohstoffpreisen, ökologischen
Schäden (Pestizideinsatz, ...), Verarmung und zunehmender
Abhängigkeit von den Abnehmer/innenländern. Darunter leiden
müssen v.a. die Produzent/innen, die für Niedriglöhne
Schwerstarbeit leisten müssen und z.T. durch den unaufgeklärten
Gebrauch von Pestiziden ihr Leben aufs Spiel setzen.
Auch das Studierendenwerk als Anbieter und die Studierenden als
Konsument/innen des herkömmlichen Kaffees in den Mensen und
Caféterien sind für diese Entwicklung mit verantwortlich. Der
Einsatz von fair gehandeltem Kaffee kann dazu beitragen, diesen Teufelskreis zu
durchbrechen.
Ziele des fairen Handels sind:
* lohnende Preise und andere soziale Mindeststandards für die
Produzent/innen
* Ausschaltung des Zwischenhandels
* gesundheitlicher und die Umwelt möglichst gering belastender
Kaffeeanbau.
Diese Beschlußvorlage wird durch die gesamten ASten der dem
Studierendenwerk angeschlossenen Hochschulen unterstützt und wurde auf den
Studierendenparlamentssitzungen vom ... mit großer Mehrheit
verabschiedet. Die Umweltgruppe ..., studentische Senatsmitglieder,
Hochschullisten wie ... und Studierenden- und Hochschulgemeinden
schließen sich ebenfalls diesem Antrag an. Weiterhin entsprechen diese
Forderungen komplett denen der Bundeskoordination Studentischer
Ökologiearbeit (BSÖ) Im übrigen bestätigt auch eine im
Semester in ... durchgeführte Mensa-Fragebogenaktion diese Forderungen,
bei der über ... % der befragten Mensabesucher/innen nichts gegen eine
Komplettumstellung auf Kaffee aus fairem Handel haben und dafür sogar noch
über ... % der Befragten bis zu 10 Pfennige mehr zahlen
würden.
gez.
(Einleitungsteil)
............. zur Verabschiedung einer Resolution über die
Verwendung gentechnisch manipulierter Produkte im Studierendenwerk:
Das Studierendenwerk verpflichtet sich:
* keine Lebensmittel und Lebensmittelzusätze zu verwenden, die in
irgendeiner Form gentechnisch verändert sein könnten.
* folglich Erzeuger/innengarantien zu beschaffen (d.h. keine Abnahme mehr von
Erzeugnissen, die diese Garantie nicht geben können) ähnlich dem
Fragebogen der niedersächsischen Studierendenwerke, wo von den
Lieferant/innen der Wirtschaftsbetriebe Garantieerklärungen eingeholt
werden, durch die sie bestätigen, daß Ihre Produkte nicht
gentechnisch manipuliert sind.
* sich für eine Deklaration von gentechnisch manipulierten Lebensmitteln
einzusetzen ( wie es auch das Deutsche Studierendenwerk fordert), damit solche
Garantien nicht ad absurdum geführt werden.
* konsequenterweise eine schrittweise Erhöhung der Anteile von
Lebensmitteln aus kontrolliert biologischem Anbau zu erreichen.
Begründung:
Die Gentechnologie im Bereich Landwirtschaft, Lebensmitteltechnologie und
Biotechnologie beinhaltet viele gesundheitliche und ökologische Risiken,
die zur Zeit noch nicht abgeschätzt werden können. Der vermeintliche
Nutzen rechtfertigt diese Gefahren nicht. Alternativen werden oft nur
mangelhaft gesucht. "Nicht die Natur muß verändert werden,
sondern unser Umgang mit ihr."
Risiken bestehen v. a. in folgenden Bereichen:
1. Gesundheitliche Aspekte
2. Ökologische Aspekte
3. Aspekte in der Landwirtschaft
(sämtliche Aspekte siehe im Artikel über Gentechnik Seite
18)
Diese Beschlußvorlage wird durch die gesamten ASten der dem
Studierendenwerk angeschlossenen Hochschulen unterstützt und wurde auf den
Studierendenparlamentssitzungen vom ...mit großer Mehrheit verabschiedet.
Die Umweltgruppe ..., studentische Senatsmitglieder, Hochschullisten wie ...
und die Studierenden- und Hochschulgemeinden schließen sich ebenfalls
diesem Antrag an. Weiterhin entsprechen diese Forderungen komplett denen der
Bundeskoordination Studentischer Ökologiearbeit (BSÖ) Im
übrigen bestätigt auch eine im Semester in ... durchgeführte
Mensa-Fragebogenaktion diese Forderungen, bei der über ... % der befragten
Mensabesucher/innen Bedenken gegenüber gentechnisch manipulierten
Produkten in der Mensa geäußert haben.
gez.
(Einleitungsteil)
...... zur Einstellung einer Ökotrophologin bzw. eines
Ökotrophologen:
Das Studierendenwerk verpflichtet sich, zum baldigst möglichen Termin
eine Ökotrophologin bzw. einen Ökotrophologen einzustellen.
Begründung:
Seit Jahren fordern immer wieder Studierende, daß das
Studierendenwerk Vollwerternährung anbieten soll. Wie wichtig gesunde
Ernährung wirklich ist, wird leider von vielen Verantwortlichen immer
wieder unterschätzt. In den letzten Jahren wurden in den Mensen zaghafte
Ansätze gestartet, diesen Forderungen gerecht zu werden. Salatbars sind
sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Auch die Einführung von
fleischlosem Essen ist zu begrüßen. Doch fast täglich
angebotene industriegefertigte Bratlinge und Salat und Gemüse, die nicht
aus kontrolliert biologischem Anbau stammen, sind nur halbherzige
Maßnahmen. Diese Produkte werden wesentlich teurer angeboten, als die mit
Fleisch besetzten Stammessen, obwohl Fleisch normalerweise die deutlich
teuerste Komponente beim Essen ist.
In den Zuständigkeitsbereich eines/r Ökotrophologen/in fallen
dabei folgende Punkte:
* Sie/Er kümmert sich um die Beschaffung von Produkten aus
kontrolliert biologischem Anbau und Fleisch aus artgerechter Tierhaltung, kann
Kontakte mit Bauernkooperativen im Münsterland aufnehmen.
* Sie/Er kann für ausgeglichene Wochenpläne mit gleichen Anteilen von
Nährstoffen, Vitaminen und Spurenelementen sorgen.
* Sie/Er kann für die Studierenden, die auf ihre Ernährung achten
müssen, Angaben über Kalorien und andere Stoffe, die zum Beispiel
Allergien auslösen, machen.
* Sie/Er kann sich für den Verzicht auf gentechnisch manipulierte Produkte
in den Mensen und Caféterien einsetzen.
* Sie/Er kann insgesamt für eine bessere Anpreisung des Essens sorgen, die
durch folgende Maßnahmen geschehen kann:
- Organisation von Essenswochen, die unter einem bestimmten Motto stehen.
- Werbemaßnahmen starten, um zum Beispiel den Einsatz von gentechnisch
manipulierten Produkten zu verhindern, Abfall zu vermeiden usw.
Die Folgen:
* Die Preise für ökologisches Essen und Vollwerternährung
können für die Studierenden gesenkt werden.
* Es ist eine Umsatzsteigerung im Bereich der Essensausgabe zu erwarten, da
viele Studierende - durch das bisher angebotene Mensaessen abgeschreckt - im
Moment andere Möglichkeiten wahrnehmen, um sich zu ernähren und dann
wieder für die Mensa zurückgewonnen werden können.
(Größere Umsätze im Verpflegungsbereich bedeuten nach dem neuen
Studierendenwerksgesetz des Landes NRW auch gleichzeitig mehr Zuschüsse.
Das sollte unser aller Ziel sein.) Damit trägt sich die Stelle teilweise
selbst.
* Die Studierenden ernähren sich gesünder, werden weniger krank und
senken die Kosten im Gesundheitssystem. Der volkswirtschaftliche Nutzen ist
damit unbestritten.
* Wir haben ausgerechnet, daß ein/e Ökotrophologe/in etwa
eine Preissteigerung für sämtliche Gerichte im Verpflegungsbereich
von nur ca. 3 Pfennigen bedeuten würde. Eine Summe, die uns die vielen
aufgezählten Vorteile wert sein sollte. (Dies gilt für sehr
große Studierendenwerke!)
Diese Beschußvorlage wird durch die gesamten ASten der dem
Studierendenwerk angeschlossenen Hochschulen unterstützt und wurde auf den
Studierendenparlamentssitzungen vom ...mit großer Mehrheit verabschiedet.
Die Umweltgruppe ..., studentische Senatsmitglieder, Hochschullisten wie ...
und Studierenden- und Hochschulgemeinden schließen sich ebenfalls diesem
Antrag an. Weiterhin entsprechen diese Forderungen komplett denen der
Bundeskoordination Studentischer Ökologiearbeit (BSÖ)
gez.
(Einleitungsteil)
..... zur Einführung von Produkten aus ökologischem Landbau in den
Wirtschaftsbetrieben:
Das Studierendenwerk verpflichtet sich, zum baldigstmöglichen Termin
Produkte aus kontrolliert biologischem Anbau und Fleisch aus artgerechter
Tierhaltung anzubieten. Hierbei sollte man mit einigen Produkten beginnen, die
gegenüber konventionellem Anbau kaum erhöhte Preise haben oder/und
bei der Verarbeitung in den Mensen keine besonderen Umstellungen erfordern.
Ziel sollte dabei sein, die Produktpalette soweit zu steigern, daß
einerseits in jeder Mensa täglich ein komplettes Vollwertgericht angeboten
werden kann und/oder zusätzlich die sich gegenüber konventionellen
Produkten kaum preislich abhebenden Lebensmittel, wie zum Beispiel Reis,
Nudeln, Kartoffeln in der gesamten Produktpalette, also bei allen Essen,
angeboten werden.
Begründung:
Zu den Aufgaben des Studierendenwerkes gehören auch Maßnahmen zur
Gesundheitsvorsorge für die Studierenden. (Z.B. in NRW [[section]]2
Abs. (1) 1. des Studierendenwerksgesetzes; schaut in das StW-Gesetz Eures
Bundeslandes.) Gerade in den Industrieländern läßt -
bezüglich der Ernährung - das Gesundheitsbewußtsein sehr zu
wünschen übrig. Wir essen im allgemeinen zuviel Zucker und Fett.
Vollwerternährung würde einen entscheidenden Anteil zur
Gesundheitsvorsorge für Studierende darstellen. Das Studierendenwerk
sollte deshalb seine Verantwortung ernst nehmen und diesen
Ernährungsgewohnheiten entgegenwirken.
Die Einführung von Produkten aus ökologischem Landbau ist
zukunftsweisend und sollte ein vorrangiges Ziel sein:
* Viele Studierende, die sich längst vollwertig ernähren und
deshalb die Mensa meiden, können als neue Kunden/innen geworben werden.
* Eine umweltfreundlich erzeugte Ware ist schon allein durch Verzicht auf
Pestizide, Herbizide, Fungizide und Gentechnologie gesünder.
* Der mindestens ebenso wichtige Nutzen des ökologischen Landbaus liegt
allerdings in den weiterreichenden Effekten. Artenschutz, Biotoperhaltung,
Verzicht auf Gentechnologie, Schutz des Grundwassers sind nur einige
Vorteile.
* Durch die Vermeidung von importiertem Futtermittel aus der sogenannten "3.
Welt" wird dem Welthungerproblem entgegengewirkt, da durch deren Erzeugung das
Angebot an Grundnahrungsmitteln sinkt.
Diese Beschußvorlage wird durch die gesamten ASten der dem
Studierendenwerk angeschlossenen Hochschulen unterstützt und wurde auf den
Studierendenparlamentssitzungen vom ...mit großer Mehrheit verabschiedet.
Die Umweltgruppe ..., studentische Senatsmitglieder, Hochschullisten wie ...
und Studierenden- und Hochschulgemeinden schließen sich ebenfalls diesem
Antrag an. Weiterhin entsprechen diese Forderungen komplett denen der
Bundeskoordination Studentischer Ökologiearbeit (BSÖ) Im
übrigen bestätigt auch eine im Semester in ... durchgeführte
Mensa-Fragebogenaktion diese Forderungen, bei der über ... % der befragten
Mensabesucher/innen für Produkte aus kontrolliert biologischem Anbau sind
und ... % sogar bis zu ... (50 Pf, 1, 00 DM) mehr dafür
bezahlen würden. Ähnliches gilt auch für Fleisch aus
artgerechter Tierhaltung, wo über ... % für die Einführung sind
und sogar über ... % bis zu ... (50 Pf, 1,00 DM, 2,00 DM)
mehr dafür bezahlen würden.
gez.
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